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Titel: Schwellenwert für Interessenausgleich beim Entleiher: Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.10.2011
Aktenzeichen: 1 AZR 335/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001265 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2011, Seite 326

Schwellenwert für Interessenausgleich beim Entleiher: Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer

- BAG: Urteil vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 -

Der Kläger macht Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG geltend.

Die Beklagte beschäftigte in der Vergangenheit regelmäßig 20 eigene Arbeitnehmer sowie seit Anfang November 2008 eine Leiharbeitnehmerin. Ende Mai 2009 kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller elf gewerblichen Arbeitnehmer. Verhandlungen über einen Interessenausgleich lehnte sie ab.

Das BAG gab dem Kläger Recht. Der Arbeitgeber habe im Falle einer Betriebsänderung im Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 111 Satz 1…

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