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Titel: Nichtdurchführung BEM-Verfahren ist kein diskriminierendes Merkmal nach § 22 AGG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 28.04.2011
Aktenzeichen: 8 AZR 515/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001266 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2011, Seite 326

Nichtdurchführung BEM-Verfahren ist kein diskriminierendes Merkmal nach § 22 AGG

- BAG: Urteil vom 28.4.2011 - 8 AZR 515/10 -

Der klagenden Arbeitnehmer machte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG geltend, nachdem er von seinem Arbeitgeber wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt worden war. Er gab an, durch die Kündigung diskriminiert worden zu sein, nachdem seine Erkrankung eine Behinderung darstelle. Diskriminierung zeige sich auch und gerade darin, dass für ihn kein BEM durchgeführt wurde.

Das BAG stellt insofern fest, dass der geltend gemachte Entschädigungsanspruch die Voraussetzung des § 15 Abs. 2 AGG nicht erfüllte. Eine Benachteiligung…

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