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Titel: Das Preisanpassungsrecht des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 01.11.2011
Gesetz: BGB, AVBFernwärmeV
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001242 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2011, Seite 290

Das Preisanpassungsrecht des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV

Abstract

Anhand der neuesten Rechtsprechung des BGH über Das Preisanpassungsrecht des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV stellt Rechtsanwalt Michael Brändle dar, was bei Preisanpassungen in der Fernwärmepraxis zu beachten ist, insbesondere die Berücksichtigung der Bemessungsfaktoren - Kosten der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme einerseits und Marktverhältnisse andererseits - in Preisanpassungsklauseln. Hinsichtlich der Kostenentwicklung bei der Erzeugung ist als Stichwort die Unzulässigkeit von sogenannten reinen HEL-Klauseln anzuführen, wenn der Arbeitspreis ausschließlich an den Preis für extra leichtes Heizöl gekoppelt ist, obwohl die Fernwärme durch ein Blockheizkraftwerk erzeugt wird, welches mit Erdgas betrieben wird. Aber auch beim Marktelement ist es nach Auffassung des Autors fraglich, ob eine HEL-Klausel alleine für die Abbildung des Wärmemarktes genügt. Ebenfalls hat der BGH erstmals Stellung genommen zu den Kosten bei Bereitstellung der Fernwärme, die üblicherweise in einem Grundpreis abgebildet werden.


Leseprobe

- von RA Michael Brändle, Freiburg -

In gleich vier Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof in diesem Jahr zum Preisanpassungsrecht des § 24 Abs. 41 AVBFernwärmeV Stellung genommen2. Nach dieser Bestimmung dürfen Preisänderungsklauseln „nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“. Die Frage, was dies im Einzelnen bedeutet, wurde damit erstmals höchstrichterlicher Klärung zugeführt, auch wenn die zugrundliegenden und vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalte bei weitem nicht alle Fallkonstellationen abgedeckt hatten, welche in der Fernwärmepraxis vorkommen. Dennoch können aus den Entscheidungen einige verallgemeinerungsfähige Aussagen entnommen werden.

1. Verhältnis von § 307 BGB zu § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV

Mit einer der beiden Entscheidungen vom 6.4.20113 korrigierte der BGH nicht das Ergebnis wohl aber die Begründung einer Entscheidung des OLG Naumburg4, welche vielfach besprochen wurde5 und welche in ihrer Begründung zu Recht auf zum Teil heftige6 Kritik stieß. Entgegen OLG Naumburg stellte der Bundesgerichtshof in allen vier hier zu besprechenden Entscheidungen klar, dass eine Inhaltskontrolle nach der Generalklausel des § 307 BGB nur in der Fallkonstellation des § 1 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV sowie bei Wärmelieferungsverträgen mit Industriekunden nach § 1 Abs. 2 AVBFernwärmeV erfolgen kann. Dagegen schließt § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV als Spezialregelung für das Preisanpassungsrecht in allen anderen Fällen eine Prüfung am Maßstab des § 307 BGB aus. ( …)

2. Leistungsverweigerungsrecht nach § 30 AVBFernwärmeV

In drei der vier hier zu besprechenden Entscheidungen stellt der BGH fest, der Kunde sei mit seinen Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel nicht gemäß § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV ausgeschlossen. Das war im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des VIII. Senats zwar eine erwartbare Aussage, sie ist aber gleichwohl angreifbar. …

1 Bis zur Änderung durch Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 04.11.2010 (BGBl I 1483) gleichlautend § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV.

2 BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 273/09, vkw-online.eu DokNr. 11000581 ; BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 66/09, vkw-online.eu DokNr. 11000582 ; BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 37/10, vkw-online.eu DokNr. 11001071; BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 339/10, vkw-online.eu DokNr. 11001067. Nur den erstgenannten Rechtsstreit entschied der BGH endgültig, die drei anderen Entscheidungen verweisen den Rechtsstreit an das jeweilige Berufungsgericht zurück.

3 BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 273/09.

4 OLG Naumburg, Urteil vom 17.09.2009 - 1 U 23/09.

5 Baumgart: Urteilsanmerkung, CuR 2009, 148; Legler: Preiskontrolle in Wärmelieferverträgen: Darf in automatischen Preisgleitklauseln kein Index mehr genutzt werden?, ZNER 2010, 20, Fricke: Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen, N&R 2010, 71, Vodova: Urteilsanmerkung RdE 2010, 262.

6 Recknagel: Keine AGB-Kontrolle von Fernwärmepreisen, CuR 2010, 43.

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