Titel: BFH: Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen sind verfassungsgemäß
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.05.2011
Aktenzeichen: IV R 32/07
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
11001250
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2011, Seite 302
BFH: Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen sind verfassungsgemäß
- Urteil des BFH vom 5.5.2011 - IV R 32/071 -
- Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung sind nach der tatsächlichen Inanspruchnahme anzusammeln.
- Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sind zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.
- Die angesammelten Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung sowie für Rückbauverpflichtungen sind abzuzinsen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e in Verbindung mit der Übergangsregelung in § 52 Abs. 16 Sätze 7, 8 und 10 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es liegt keine unzulässige Rückwirkung…