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Titel: Zur Genehmigung von Investitionsbudgets des Verteilernetzbetreibers für Umstrukturierungsmaßnahmen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.02.2011
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 279/09 (V) –
Gesetz: § 23 ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001226 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 264

Zur Genehmigung von Investitionsbudgets des Verteilernetzbetreibers für Umstrukturierungsmaßnahmen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.2.2011 - VI-3 Kart 279/09 (V) - (rechtskräftig)

  1. Verteilernetzbetreibern kann nur im Einzelfall unter den in § 23 Abs. 6 ARegV genannten Voraussetzungen ein Investitionsbudget genehmigt werden. Für eine erweiternde Auslegung der Vorschrift ist angesichts deren Ausnahmecharakters auch dann kein Raum, wenn sich die dem Investitionsantrag zugrundeliegende Maßnahme als Folge einer Netzausbaumaßnahme des vorgelagerten Netzbetreibers darstellt und diesem hierfür ein Investitionsbudget nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigt worden ist.
  2. Das…
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