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Titel: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 09.06.2011
Aktenzeichen: – 2 AZR 703/09 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001234 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 274

Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung

- BAG, Urteil vom 9.6.2011 - 2 AZR 703/09 -

Das BAG hatte über die Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu entscheiden. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des Klägers im Mai 2007 außerordentlich, fristlos gekündigt. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt als schwerbehinderter Menschen mit einem GdB von 100 anerkannt.

Dem Arbeitgeber hatte er das Vorliegen dieser Schwerbehinderung nicht mitgeteilt. Er hatte aber in einem weiteren Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber zuvor über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass der Antrag auf…

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