Titel: Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 12.08.2011
Aktenzeichen: – S 2137.1.1 – 5/21 St 32 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
11001230
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 271
Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen
- Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 12.8.2011 - S 2137.1.1 - 5/21 St 32 -
Der BFH hat in seinem Urteil vom 30. Januar 2002 (BStBl 2003 II S. 279) entschieden, dass für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestandes in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen Beihilfe zu gewähren, eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit zu passivieren ist. Die Erörterung auf Bund-Länder-Ebene hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für diese Verpflichtung auch dann noch…