Titel: BVerwG: Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 23.08.2011
Aktenzeichen: – 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Kommunalrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
11001225
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2011, Seite 264
BVerwG: Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger
- Urteile vom 23.8.2011 - 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 -
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt, wonach ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf.
Die Kläger wurden mit Bescheiden unter dem Briefkopf des beklagten Zweckverbands zur Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren herangezogen. Der Zweckverband, der zu diesem Zeitpunkt über kein eigenes…