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Titel: Zur finanziellen Eingliederung als umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Konsequenzen aus BFH-Urteilen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 05.07.2011
Aktenzeichen: – IV D 2 – S 7105/10/10001, DOK 2011/0518308 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11001189 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 242

Zur finanziellen Eingliederung als umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Konsequenzen aus BFH-Urteilen

- Schreiben des BMF vom 5.7.2011 - IV D 2 - S 7105/10/10001, DOK 2011/0518308 -

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft…

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