Titel: Einheitliche Nutzungsdauer einzelner Anlagegüter des Netzanbindungssystems aufgrund Zweckgebundenheit
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.04.2011
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 276/09 (V) – und EnVR 35/11 (BGH)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
11001186
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 239
Einheitliche Nutzungsdauer einzelner Anlagegüter des Netzanbindungssystems aufgrund Zweckgebundenheit
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.4.2011 - VI-3 Kart 276/09 (V)1 - (Revision eingelegt: BGH: EnVR 35/11)
- Die zeitliche Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets steht mit Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck des § 23 ARegV im Einklang.
- Anlagegüter, die zur Anbindung von Offshore-Windparks notwendig sind, werden schon von der Historie her nicht von den spezifischen Anlagegütern der Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 Satz 1 StromNEV erfasst. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Anlagegüter des Netzanbindungssystems kommt nicht in Betracht; vielmehr gebietet die…