Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 – ein Überblick über die EEG-Novelle
Abstract
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012. Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter verschafft dem Leser einen ausführlichen Überblick über die ab 1.1.2012 geltende Novellierung des EEG. Die von der Politik vorgegebenen anspruchsvollen Quoten erneuerbarer Energien an der Stromversorgung (80 % bis zum Jahr 2050), lassen sich nur mit attraktiven Einspeisevergütungen erreichen. Andererseits ist die Regierung bemüht, die Differenzkosten durch die EEG-Umlage zu Lasten der Stromletztverbraucher in Grenzen zu halten. Mit der hier vorgestellten EEG-Novelle 2012 wird versucht, beiden umwelt- bzw. wirtschaftspolitischen Zielen gerecht zu werden.
Ausgehend von den Leitlinien stellt der Autor die umfangreichen Änderungen in den Vergütungsvorschriften bei Windenergie, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie, Wasserkraft sowie Deponie-, Klär- und Grubengas vor. Insbesondere die Vergütung für Strom aus Biomasse wird grundlegend neu konzipiert. Ziel ist es eine möglichst kosteneffiziente Förderung zu erreichen. Des Weiteren wird als wichtiger Bestandteil der Novelle ein eigenständiger Gesetzesteil zur Marktintegration der erneuerbaren Energien aufgenommen und die bisher nur rudimentär angelegte Direktvermarktung als eigenständige Säule des Gesetzes aufgebaut. Mit einer Marktprämie erhalten die EEG-Anlagenbetreiber einen Anreiz, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben. Für den Bereich der Biogaserzeugung wird diese durch eine Flexibilitätsprämie flankiert.
Leseprobe
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 - ein Überblick über die EEG-Novelle
-von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -
Die Bundesregierung hat am 28.9.2010 ein Energiekonzept beschlossen, welches durchaus ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien enthält. Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Fukushima, Japan, und der Restlaufzeitverkürzung der deutschen Kernkraftwerke werden die Anstrengungen zur Erreichung dieser Ziele nochmals vorangetrieben, um den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen und bis 2020 auf mindestens 35 %, bis 2030 auf 50 %, bis 2040 auf 65 % und bis 2050 auf 80 % zu steigern (§ 1 Abs. 2 EEG). Im Folgenden werden die Eckpunkte der EEG-Novelle 2012 eingehend unter Heranziehung der Gesetzesbegründung1 dargestellt. Der vollständige Gesetzestext in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung ist auf den Seiten des BMU elektronisch abrufbar.2
1. Leitlinien der EEG-Novelle 2012
a) Ausbau der erneuerbaren Energien
Um die einleitend benannten Ausbauziele zu erreichen, müssen die erneuerbaren Energien weiter entwickelt werden. Handlungsbedarf besteht v. a. dort, wo der Ausbau bisher nicht die gewünschte Dynamik entfaltet hat, ohne dabei umwelt- und naturschutzfachliche Anliegen zu vernachlässigen (bspw. bei der Windenergie auf See). Daher enthält die EEG-Novelle diverse Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Zu nennen sind etwa die Einführung eines optionalen Stauchungsmodells bei Offshore-Windparks (§ 31 Abs. 3 EEG) oder eine merkliche Verbesserung der Finanzierung in der Geothermie (§ 28 EEG).
b) Festhalten an den Grundprinzipien des EEG
Das EEG schafft für Investoren in erneuerbare Energien wie bisher ein hohes Maß an Investitionssicherheit, indem ein Einspeisevorrang (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EEG), die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres (§ 21 Abs. 2 EEG) und die Verpflichtung zum Netzanschluss bzw. Netzausbau gesetzlich verankert sind. Diese Kernelemente sind die Garanten für den Ausbau der erneuerbaren Energien, während die in der Gesetzesnovelle enthaltenen punktuellen Anreize (z. B. beim Einspeisemanagement nach § 11 EEG) die Effizienz und Effektivität dieser Grundprinzipien erhöhen.
c) Steigerung der Kosteneffizienz
Wesentlicher Kostenfaktor des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist derzeit und in absehbarer Zukunft, dass die nach dem EEG gewährten Vergütungen und Prämien über dem Börsenstrompreis des konventionell erzeugten Stroms liegen. Hieraus resultieren EEG-Differenzkosten, die als EEG-Umlage anteilig auf den gesamten Stromletztverbrauch überwälzt werden. Die Beschaffungsmehrkosten aufgrund des EEG beliefen sich 2010 nach aktuellen Schätzungen auf etwa 9 Mrd. Euro. In Anbetracht dieses doch beträchtlichen Volumens ist eine möglichst kosteneffiziente Förderung erforderlich, um die resultierenden finanziellen Belastungen für die privaten Haushalte und Unternehmen zu begrenzen. …
1 Gesetzentwurf: BT-Drucks. 17/6071 v. 6.6.2011; Beschlussempfehlung: BT-Drucks. 17/6363 v. 29.6.2011.