Titel: Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 erhöht
Datum: 01.07.2011
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
11001185
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, S. 239
Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 erhöht
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 1.7.2011 wurde der Basiszins erstmals wieder seit 2009 angehoben und beträgt seither 0,37 % (bisher 0,12 %). Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes seit Juli 2002 ist in Versorgungswirtschaft 2011 Seite 49 veröffentlicht.
Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei…