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Titel: Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.03.2011
Aktenzeichen: – XI-R-65/07 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 11001173 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2011, Seite 217

Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes

- Urteil des BFH vom 2.3.2011 - XI-R-65/07 -

Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser betreibt, ist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs.3 Satz 1 UStG i.V.m. §4 Abs. 3 und 5 KStG Unternehmer.

Sachverhalt:

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, betreibt eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser. Das…

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