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Titel: Rechtmäßigkeit erhobener Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Netzentgeltgenehmigungen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.02.2011
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 274/09 (V) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 11001166 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2011, Seite 210

Rechtmäßigkeit erhobener Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Netzentgeltgenehmigungen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.2.2011 - VI-3 Kart 274/09 (V)1 -

  1. Die für die Erteilung der Netzentgeltgenehmigungen nach § 23 a EnWG erhobenen Verwaltungsgebühren dienen dazu, die mit den Amtshandlungen verbundenen Kosten zu decken. Zusätzlich darf bei der Bemessung der Gebührenhöhe die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung berücksichtigt werden. Insoweit kommt der Bundesnetzagentur ein Beurteilungsspielraum zu.
  2. Die Kalkulation der Gebührensätze der Nummer 3 der Anlage 2 zu § 2 EnWGKostV, die einen Gebührenrahmen von 1.000 € bis…
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