Titel: Berechnungsgrundlagen für eine Konzessionsabgabe eines Wasserversorgungsunternehmens; hier: Einwohnerzahl
Behörde / Gericht:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Datum: 10.02.2010
Aktenzeichen: 1 K 1292/06
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer,
Konzessionsabgaberecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
11001162
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2011, Seite 212
Berechnungsgrundlagen für eine Konzessionsabgabe eines Wasserversorgungsunternehmens; hier: Einwohnerzahl
- Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2010 - 1 K 1292/06 -
Sachverhalt:
Streitig ist die steuerlich anzuerkennende Höhe einer Konzessionsabgabe.
Unternehmensgegenstand der Klin. ist die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft u.a. mit Elektrizität, Fernwärme, Energiedienstleistungen und Wasser. Das Stammkapital hält die Stadt K als Alleingesellschafterin. Die Klin. ihrerseits ist alleinige Gesellschafterin der T-AG. Zwischen der Klin. als Organträgerin und der T-AG als Organgesellschaft besteht eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft. Nach…