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Titel: Private Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 14.12.2010
Aktenzeichen: 9 AZR 631/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001143 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2011, S. 190

Private Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit

- BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 -

Der klagende Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzung eines Dienstfahrzeuges auch zu privaten Zwecken abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag enthielt außer der Regelung, dass der Dienstwagen auch zu privaten Zwecken überlassen wird und der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil zu versteuern hat, keine weitere Vereinbarung über die Nutzung. Der Kläger erkrankte im Laufe des Jahres 2008 und fiel aus der gesetzlichen Entgeltfortzahlung. Die Beklagte verlangte mit einer kurzen Frist von wenigen Tagen…

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