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Titel: FG Köln: Keine Besteuerung von Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 16.12.2010
Aktenzeichen: 10 K 4108/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11001140 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2011, S. 189

FG Köln: Keine Besteuerung von Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage

- Urteil vom 16.12.2010 - 10 K 4108/09 -

Im vor dem FG Köln verhandelten Fall war streitig, ob Einnahmen aus dem Betrieb einer »Tiefgarage« der Umsatzsteuer unterliegen. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung wurden Parkgebühren über Parkautomaten wie folgt erhoben: bis zu 15 Minuten frei, danach pro Viertelstunde 0,50 DM, keine zeitliche Begrenzung; gebührenpflichtig Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, ansonsten war das Parken frei erlaubt; keine Tagestickets.

Am 16.12.2010 entschied das FG Köln1, dass die…

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