Titel: FG Köln: Keine Besteuerung von Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 16.12.2010
Aktenzeichen: 10 K 4108/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
11001140
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2011, S. 189
FG Köln: Keine Besteuerung von Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb einer Tiefgarage
- Urteil vom 16.12.2010 - 10 K 4108/09 -
Im vor dem FG Köln verhandelten Fall war streitig, ob Einnahmen aus dem Betrieb einer »Tiefgarage« der Umsatzsteuer unterliegen. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung wurden Parkgebühren über Parkautomaten wie folgt erhoben: bis zu 15 Minuten frei, danach pro Viertelstunde 0,50 DM, keine zeitliche Begrenzung; gebührenpflichtig Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, ansonsten war das Parken frei erlaubt; keine Tagestickets.
Am 16.12.2010 entschied das FG Köln1, dass die…