Titel: Erhöhte Einspeisevergütung gemäß §11 Abs. 2 EEG erfordert baukonstruktive Abhängigkeit der Photovoltaikanlagen vom Gebäude
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 11.01.2011
Aktenzeichen: – 6 U 93/09 –
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
11001117
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2011, S. 159
Erhöhte Einspeisevergütung gemäß §11 Abs. 2 EEG erfordert baukonstruktive Abhängigkeit der Photovoltaikanlagen vom Gebäude
- Urteil des OLG Brandenburg vom 11.1.2011 - 6 U 93/09 -
- Für die Frage, ob Photovoltaikanlagen im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, ist es unerheblich, ob die Photovoltaikmodule nachträglich mit einem bereits zuvor bestehenden Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 verbunden worden sind, oder ob die gesamte Konstruktion einheitlich errichtet worden ist.
- Das Merkmal der ausschließlichen Anbringung an oder auf einem Gebäude nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 setzt eine baustatische Abhängigkeit der…