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Titel: Zur Neuregelung des Ortes der Dienstleistung ab 01.01.2010 hinsichtlich der Regelungen bei Leistungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts – Ergänzung des BMF-Schreibens vom 4. September 2009 – IV B 9 – S-7117/08 /10001 (BStBl I S. 1005)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 18.03.2010
Aktenzeichen: – IVC 3 – S 67117/08/ 10001-03 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11001088 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 131

Zur Neuregelung des Ortes der Dienstleistung ab 01.01.2010 hinsichtlich der Regelungen bei Leistungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts – Ergänzung des BMF-Schreibens vom 4. September 2009 – IV B 9 – S-7117/08 /10001 (BStBl I S. 1005)

- BMF-Schreiben vom 18.3.2010 - IVC 3 - S 67117/08/ 10001-03 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden zur Klarstellung die Rz. 13 und 19 des BMF-Schreibens vom 4.9.2009 - IV B 9 - S-7117/08 /10001 - (BStBl I S. 1005) neu gefasst und das BMF-Schreiben um die neuen Rz. 19a und 19b ergänzt:

Rz. 13

(7) Für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts werden nach § 3a Abs. 2 Satz 3 UStG nicht unternehmerisch tätige juristische Personen, denen für die Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe eine USt-IdNr.…

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