Titel: Zur Abgrenzung Tarifvertragskunde – Sondervertragskunde in Vertragsverhältnissen mit Gasversorgungsunternehmen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 15.02.2011
Aktenzeichen: – I-19 U 96/09 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
11001083
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 125
Zur Abgrenzung Tarifvertragskunde – Sondervertragskunde in Vertragsverhältnissen mit Gasversorgungsunternehmen
- Urteil des OLG Hamm vom 15.2.2011 - I-19 U 96/09 -
- Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das nach §1 I 2 AVBGasV in einen Tarifkundenvertrag automatisch einbezogene gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß §4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat.
- Eine sogenannte Bestpreisabrechnung lässt sich nicht selbst zum Sondervertragsmodus machen, weil sich je…