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Titel: Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 20. August 2009 – V R 70/05 – und vom 15. April 2010 – V R 10/09 –
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Datum: 26.01.2011
Aktenzeichen: – S-7106 – 283 – St 171 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11001089 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 132

Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 20. August 2009 – V R 70/05 – und vom 15. April 2010 – V R 10/09 –

- Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 26.1.2011 - S-7106 - 283 - St 171 -

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) erbringt eine Vermietungsleistung nur dann als Unternehmerin, wenn sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) tätig ist (§ 2 Abs. 3 UStG). Mithin handelt sie nicht als Unternehmerin, wenn die Vermietung nach körperschaftsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betrieb gewerblicher Art, sondern als Vermögensverwaltung zu beurteilen ist.

Nach der o.g. Rechtsprechung des BFH kommt dem Begriff der…

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