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Titel: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und Rekultivierung von Erdgasspeichern
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 14.12.2009
Aktenzeichen: S-2137 – 84 – StO 221 / StO 222 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Energie(wirtschafts)recht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 11001087 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 130

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und Rekultivierung von Erdgasspeichern

- Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 14.12.2009, S-2137 - 84 - StO 221 / StO 222 -

Nach dem Ergebnis der Erörterungen im Kreise der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht Einver- nehmen darüber, dass an der bisher vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festzuhalten ist, wonach Rückstellungen für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und zur Rekultivierung von Erdgasspeichern wegen fehlender zeitlicher Konkretisierung nicht zuzulassen sind. Rückstellungen für diese Verpflichtungen sind deshalb jedenfalls nicht…

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