Titel: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und Rekultivierung von Erdgasspeichern
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 14.12.2009
Aktenzeichen: S-2137 – 84 – StO 221 / StO 222 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
11001087
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 130
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und Rekultivierung von Erdgasspeichern
- Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 14.12.2009, S-2137 - 84 - StO 221 / StO 222 -
Nach dem Ergebnis der Erörterungen im Kreise der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht Einver- nehmen darüber, dass an der bisher vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festzuhalten ist, wonach Rückstellungen für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Abbruch, zur Verfüllung und zur Rekultivierung von Erdgasspeichern wegen fehlender zeitlicher Konkretisierung nicht zuzulassen sind. Rückstellungen für diese Verpflichtungen sind deshalb jedenfalls nicht…