Titel: BAG: Sozialplanabfindung und Altersstufen
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 12.04.2011
Aktenzeichen: – 1 AZR 764/09
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
11001093
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 134
BAG: Sozialplanabfindung und Altersstufen
Nach einem bei der Beklagten geltenden Sozialplan bestimmt sich die Höhe der Abfindung nach einem Faktor, der mit dem Produkt aus Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatsverdienst zu multiplizieren war. Der Faktor betrug bis zum 29.Lebensjahr 80%, bis zum 39.Lebensjahr 90% und ab dem 40.Lebensjahr 100%. Mit der Klage verlangt die zum Zeitpunkt der Kündigung 38-jährige Klägerin die Differenz zu ungekürzten Abfindung von 100%.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Die im Sozialplan gebildeten Altersstufen seien nicht zu beanstanden. Arbeitgeber und Betriebsrat durften nach…