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Titel: Zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.08.2009
Aktenzeichen: V-R-30/06
Gesetz: EWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11000302 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 19

Zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft: Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung

- Urteil des BFH vom 20.08.2009 - V-R-30/06 -1

  1. Bei richtlinienkonformer Auslegung nach Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 4 KStG, wenn sie Leistungen gegen Entgelt auf privatrechtlicher Grundlage unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer erbringt.
  2. Die organisatorische Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann sich daraus ergeben, dass die Geschäftsführer der Organgesellschaft leitende Mitarbeiter des Organträgers sind.
  3. Für…
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