Titel: Zu den Voraussetzungen einer ertragsteuerlichen Organschaft bei einem in seinem Kerngeschäft defizitären BgA
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 02.09.2009
Aktenzeichen: I R 20/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
11000301
ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 17
Zu den Voraussetzungen einer ertragsteuerlichen Organschaft bei einem in seinem Kerngeschäft defizitären BgA
- Urteil des BFH vom 02.09.2009 - I R 20/09 -
- Der Widerruf einer verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Zukunft ist in der Regel ermessensgerecht, wenn sich der Inhalt der Auskunft als materiell-rechtlich unzutreffend und damit als rechtswidrig erweist.
- Organträger kann nur ein gewerbliches Unternehmen sein. Diese Voraussetzung erfüllt auch eine Besitz-Kapitalgesellschaft, die bereits vor Begründung der Organschaft unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gewinnausschüttungen der Betriebsgesellschaft Gewinne erwirtschaftet hätte. Die Ausübung einer originär…