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Titel: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren Gesellschaftern nur gemeinsam die Anteilsmehrheit an Besitz- und Betriebsgesellschaft zusteht
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 22.04.2010
Aktenzeichen: V R 9/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 11000303 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 20

Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren Gesellschaftern nur gemeinsam die Anteilsmehrheit an Besitz- und Betriebsgesellschaft zusteht

- Urteil des BFH vom 22.04.2010 - V R 9/09 -

Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert (Änderung der Rechtsprechung).

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft (KG), vermietete im Streitjahr 2001 ein Grundstück an ihre Komplementärin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), und stellte dieser entgeltlich Personal und Inventar für die von der GmbH betriebenen Alten- und…

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