Titel: Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 12.08.2009
Aktenzeichen: S-2770 - 1015 - St 131
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
11000296
ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 16
Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen
- Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 12.08. 2009 S-2770 - 1015 - St 131 -
Nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG kann ein Organschaftsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nur anerkannt werden, wenn eine Verlustübernahme entsprechend den Voraussetzungen des § 302 AktG vereinbart wird. Diese ausdrückliche Vereinbarung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung ungeachtet dessen erforderlich, dass § 302 AktG im GmbH-Konzern analog auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten soll. An dieser Rechtsauffassung hat der BFH in jüngster Vergangenheit…