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Titel: Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 AVBWasserV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart (Baden-Württemberg)
Datum: 02.06.2010
Aktenzeichen: 4 U 19/10
Gesetz: AVBWasserV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 10000090 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2010, S. 247

Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 AVBWasserV

Urteil des OLG Stuttgart vom 2.6.2010, - 4 U 19/10 -1

Besprechung von RA Michael Brändle, Freiburg2

Mit der hier zu besprechenden Entscheidung hat erstmals ein Obergericht zur Frage Stellung genommen, ob der Abschlussnehmer die Veränderungen seines Hausanschlusses auch dann im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 AVBWasserV veranlasst, wenn die Veränderung deshalb notwendig wurde, weil der Vorgänger im Eigentum das Grundstück so teilte, dass die Hausanschlussleitung danach über den abgetrennten Grundstückteil führte und später einer Baumaßnahme des Nachbarn im Wege…

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