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Titel: Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.06.2010
Aktenzeichen: VIII R 33/07
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht
Dokumentennummer: 10000093 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2010, S.251

Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen (§ 233a AO) nicht zu versteuern sind.

Bislang sind Zinsen i.S. von § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Ausgaben. Demgegenüber können - jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung - Zinsen auf Einkommensteuererstattungen beim Empfänger grundsätzlich der Besteuerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegen (vgl. zuletzt BFH, Urteil v. 8.11.2005 - VIII R…

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