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Titel: Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.03.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 51/09 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 10000113 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 223

Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.3.2010 - VI-3 Kart 51/09 (V) 1,-

  1. Die Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV gibt der Regulierungsbehörde verbindlich vor, bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode das Ergebnis der in der letzten Entgeltgenehmigung vorgenommenen Kostenprüfung als Ausgangsniveau heranzuziehen. Dieses ist nicht mit Blick auf nachträgliche Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu aktualisieren.
  2. § 6 Abs. 2 ARegV sieht keinen Inflationsausgleich vor, wenn als Ausgangsniveau das Ergebnis der…
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