Titel: Strom- und Energiesteuerbegünstigung bei Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben - nun entscheidet das FG München (Az. 14 K 1335/10)
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 05.12.2010
Aktenzeichen: 14 K 1335/10
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
Energiesteuer,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
10000110
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 217
Strom- und Energiesteuerbegünstigung bei Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben - nun entscheidet das FG München (Az. 14 K 1335/10)
1. Anlass der Klage
Im November 2009 wurde hier1 erstmals aufgegriffen, dass seit der Änderung der Klassifikation der Wirtschaftszweige zum 1.1.2008 auch Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben (einschließlich Klärschlammentsorgungsbetrieben, Müll verbrennungs- und Tierkörperbeseitigungsanlagen) die Stromsteuerermäßigung nach § 9 Abs. 3 StromStG2 sowie der Erlass, die Erstattung oder Vergütung der Stromsteuer in Sonderfällen gemäß § 10 StromStG zusteht. Anders als bei der 2003er-Klassifikation (WZ 2003), auf die in § 2 Nr. 2a StromStG verwiesen wird, setzt die neue…