Titel: Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.11.2009
Aktenzeichen: V-R-29/08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
10000118
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 227
Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern
- Urteil des BFH vom 19.11.2009 - V-R-29/08 -
- Überträgt die öffentliche Hand Schwimmbäder an einen Privaten und zahlt diesem auf Grund eines gegenseitigen Vertrages Betriebskostenzuschüsse für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes, liegt darin ein steuerbarer Leistungsaustausch.
- Unerheblich ist, ob die für die Gemeinde übernommene Aufgabe bei dieser eine Pflichtaufgabe oder freiwillige Aufgabe darstellt und ob der Zuschussgeber bewirkt, dass der Empfänger hiermit seinen Gesellschaftszweck verwirklicht.
- Ein Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von…