Titel: BVerfG kippt eingeschränkte Steuerabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 06.07.2010
Aktenzeichen: 2 BvL 13/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
10000117
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 227
BVerfG kippt eingeschränkte Steuerabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer, wonach dieses nur dann steuerlich absetzbar sein soll, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09.
Nach der seit 2007 geltenden Regelung konnten häusliche Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich dort stattfand. Damit konnten zwar Freiberufler ihre…