Titel: Steuerlicher Querverbund bei Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner bleibt erhalten
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 20.04.2010
Aktenzeichen: IV C 2 - S-2770 / 08 / 10006
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gewerbesteuer,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
10000288
ebenso Versorgungswirtschaft 08/2010, S. 209
Steuerlicher Querverbund bei Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner bleibt erhalten
(Nichtanwendung des BFH-Urteils - I R 1/08 - vom 4. März 2009)
- Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom 20.4.2010 - IV C 2 - S-2770 / 08 / 10006 -
In dem Urteil vom 4. März 2009 - I R 1/081 - vertritt der BFH die Auffassung, dass eine Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außen stehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft der steuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegensteht, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener Höhe vereinbart wird, um die der…