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Titel: Ersetzung des BAT durch den TVöD - kleine dynamische Bezugnahmeklausel Geltendmachung per E-Mail und Schriftform bei arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 16.12.2009
Aktenzeichen: 5 AZR 888/08
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 10000293 ebenso Versorgungswirtschaft 08/2010, S. 210

Ersetzung des BAT durch den TVöD - kleine dynamische Bezugnahmeklausel Geltendmachung per E-Mail und Schriftform bei arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

Die Parteien streiten über tarifliche Einmalzahlungen nach dem TV EZ-L. Der Arbeitsvertrag verweist auf den BAT Bund/TdL in der jeweils gültigen Fassung. Nach dem Arbeitsvertrag müssen Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Eine mit dem Juligehalt auszuzahlende Einmalzahlung machte der Kläger fristgerecht per E-Mail geltend. Die nicht tarifgebundene Beklagte lehnte die Zahlung per E-Mail ab. Weitere Einmalzahlungen machte der Kläger per Schreiben geltend. Das BAG legt die Verweisung auf den BAT zwar als…

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