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Titel: Einordnung einer (leitenden) Fachkraft für Arbeitssicherheit in die betriebliche Hierarchie
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.12.2009
Aktenzeichen: 9 AZR 769/08
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 10000290 ebenso Versorgungswirtschaft 08/2010, S. 210

Einordnung einer (leitenden) Fachkraft für Arbeitssicherheit in die betriebliche Hierarchie

Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit einer Stadt war bis zu einer Strukturreform direkt dem Oberbürgermeister der Stadt als Stabsstelle zugeordnet. Nach der Strukturreform sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit einer nachgeordneten Organisationseinheit zugeordnet werden. Der Vorgesetzte der Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte der Leiter dieser Organisationseinheit sein.

Das BAG hat entschieden, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 8 Abs. 2 ASiG unmittelbar dem Leiter des jeweiligen Betriebes zu unterstellen sind. Maßgeblich ist der konkrete…

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