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Titel: Zu den Kosten bei Rücknahme einer Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 12.01.2010
Aktenzeichen: Kart W 8/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 10000273 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 176

Zu den Kosten bei Rücknahme einer Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze

- Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.1.2010 - Kart W 8/09 -

  1. Wird die Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze bei offenem Verfahrensausgang zurückgenommen, ohne dass eine Sachprüfung stattgefunden hätte, hat der Beschwerdeführer die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kann nicht festgestellt werden, dass die Regulierungsbehörde den Beschwerdeführer klaglos gestellt hat, hat dieser auch die außergerichtlichen Kosten der Landesregulierungsbehörde und der Bundesnetzagentur zu erstatten.
  2. Macht der Netzbetreiber mit seiner…
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