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Titel: Vorsteuerabzug auch bei fälschlicherweise zu hoch ausgewiesenem Steuersatz möglich
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.11.2009
Aktenzeichen: V R 41/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000276 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 179

Vorsteuerabzug auch bei fälschlicherweise zu hoch ausgewiesenem Steuersatz möglich

(Urteil vom 19.11.2009 - V R 41/08)

Mit Urteil vom 19. November 2009 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen entschieden, in denen der Steuersatz und damit auch die Umsatzsteuer unzutreffend angegeben wurden. Weist der Rechnungsaussteller in einer Rechnung den Regelsteuersatz (19 %) aus, obwohl die gelieferte Ware tatsächlich nur dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt, war umstritten, ob dieser Fehler zur gänzlichen Versagung des Vorsteuerabzugs führt. Anders als die Vorinstanz entschied der BFH, dass dem Leistungsempfänger in…

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