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Titel: Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 27.05.2010
Aktenzeichen: 12 V 58/10
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 10000277 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 180

Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags

(Beschluss vom 27.5.2010 - 12 V 58/10)

Der Zwölfte Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat mit Beschluss vom 27.05.2010 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Form der Aussetzung der Vollziehung wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt. Das Gericht hat eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigen Interesse der Antragsteller auf Aussetzung der Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an dem Vollzug des vom Bundesverfassungsgericht noch nicht für verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorgenommen.

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