Titel: Kein Ausgleich für Gewerbesteuerausfall wegen Fehler des Finanzamts
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 29.03.2010
Aktenzeichen: 2 S 939/08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
10000270
ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 170
Kein Ausgleich für Gewerbesteuerausfall wegen Fehler des Finanzamts
(Urteil vom 29.3.2010 - 2 S 939/08)
Das Land muss keinen finanziellen Ausgleich leisten, wenn eine Gemeinde wegen eines Fehlers des Finanzamts ihre Gewerbesteueransprüche nicht durchsetzen kann. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Er hat damit die Berufung der Gemeinde Ötigheim gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen; die Gemeinde hatte vom Land einen Ausgleich für einen Gewerbesteuerausfall von über 350.000 EUR verlangt.
Ein in Ötigheim ansässiges Unternehmen änderte die Gesellschaftsform und…