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Titel: Kein Ausgleich für Gewerbesteuerausfall wegen Fehler des Finanzamts
Behörde / Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 29.03.2010
Aktenzeichen: 2 S 939/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gewerbesteuer, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 10000270 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 170

Kein Ausgleich für Gewerbesteuerausfall wegen Fehler des Finanzamts

(Urteil vom 29.3.2010 - 2 S 939/08)

Das Land muss keinen finanziellen Ausgleich leisten, wenn eine Gemeinde wegen eines Fehlers des Finanzamts ihre Gewerbesteueransprüche nicht durchsetzen kann. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Er hat damit die Berufung der Gemeinde Ötigheim gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen; die Gemeinde hatte vom Land einen Ausgleich für einen Gewerbesteuerausfall von über 350.000 EUR verlangt.

Ein in Ötigheim ansässiges Unternehmen änderte die Gesellschaftsform und…

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