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Titel: Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.12.2009
Aktenzeichen: II R 29/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 10000279 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 181

Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer

- Urteil des BFH vom 16. 12. 2009 - II R 29/08 -

Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.

  1. Die Zusammenführung der Steuerschuldnerschaft nach § 10 Abs. 2 GrStG für das belastete Grundstück und das Erbbaurecht ändert weder etwas an der Zurechnung des Grundstücks nach § 39 AO noch etwas daran, dass bei der Anwendung des GrStG und hier insbesondere bei den Steuerbefreiungen von zwei wirtschaftlichen Einheiten auszugehen…
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