Titel: Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.12.2009
Aktenzeichen: II R 29/08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
10000279
ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 181
Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer
- Urteil des BFH vom 16. 12. 2009 - II R 29/08 -
Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.
- Die Zusammenführung der Steuerschuldnerschaft nach § 10 Abs. 2 GrStG für das belastete Grundstück und das Erbbaurecht ändert weder etwas an der Zurechnung des Grundstücks nach § 39 AO noch etwas daran, dass bei der Anwendung des GrStG und hier insbesondere bei den Steuerbefreiungen von zwei wirtschaftlichen Einheiten auszugehen…