Titel: Zur Festsetzung der Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 12.01.2010
Aktenzeichen: Kart W 2/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
10000252
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S.151
Zur Festsetzung der Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren
- Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.1.2010 - Kart W 2/09 -
- Für den Netzbetreiber, der bei der erstmaligen Festsetzung der Erlösobergrenzen am vereinfachten Verfahren teilnimmt und der keine Erhöhung der Netzentgelte auf der Datengrundlage des Jahres 2006 beantragt hat, wird die Kostenbasis der letzten Netzentgeltgenehmigung unverändert zur Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenzen gemacht, lediglich korrigiert um einen Inflationsfaktor für jedes Jahr vor dem Jahr 2006 (sog. doppelt vereinfachtes Verfahren).
- Im doppelt vereinfachten…