Titel: Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 31.03.2010
Aktenzeichen: 8 C 16.08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wasserrecht
Dokumentennummer:
10000250
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S.149
Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu
(Urteil vom 31.3.2010 -8 C 16.08)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grundstückseigentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht war davon ausgegangen, nach der Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes müsse eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden, wenn sie für den Beklagten wirtschaftlich…