Titel: Private Eigentümer müssen Stromversorgungsleitungen auf ihren Grundstücken dulden
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 28.04.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 223/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
10000247
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S.148
Private Eigentümer müssen Stromversorgungsleitungen auf ihren Grundstücken dulden
(Urteil vom 28.4.2010 - VIII ZR 223/09)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, die der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden müssen und das Versorgungsunternehmen nicht darauf verweisen können, vorrangig öffentliches Grundeigentum (den Straßenraum) in Anspruch zu nehmen.
Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks, das von der Beklagten, dem örtlichen Stromversorgungsunternehmen, mit Elektrizität versorgt wird. Die…