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Titel: Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 11.12.2009
Aktenzeichen: IV C 7 - S-2706 / 07 / 10006, DOK 2009/0833347 (koordinierter Ländererlass)
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 10000254 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S. 157

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

- Schreiben des BMF vom 11.12.2009 - IV C 7 - S-2706/07/10006, DOK 2009/0833347 (koordinierter Ländererlass) -

Der BFH hat im Urteil vom 29. Oktober 2008 (I R 51/07), BStBl 2009 II S. .. , [1] zum Betrieb eines Krematoriums zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Betätigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) als hoheitliche Tätigkeit angesehen werden kann.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieser Entscheidung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen über…

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