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Titel: Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt – Preiskontrolle durch die Bundesnetzagentur
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 21.04.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 67/08 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 10000249 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S. 149

Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt – Preiskontrolle durch die Bundesnetzagentur

(Urteil vom 21.4.2010 - VI-3 Kart 67/08 (V))

Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem weiteren, vorläufig letzten Verfahren entschieden, dass Gasfernleitungsbetreiber der Preiskontrolle durch die Bundesnetzagentur unterliegen. Diese Unternehmen müssen daher ihre Durchleitungsentgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2008 gegenüber den zehn überregionalen Gas-Fernleitungsnetzbetreibern in Deutschland festgestellt, dass ihre überregionalen Fernleitungsnetze keinem wirksamen Leitungswettbewerb…

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