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Titel: Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.10.2009
Aktenzeichen: 9 AZR 722/08
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 10000221 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 132

Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Ein Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst, der an den TVÖD gebunden ist, kündigte einen Mitarbeiter, der wegen des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Kläger konnte trotz der Haftstrafe seiner Tätigkeit nachgehen. Das BAG verwarf die Kündigung. Begründung des BAG: Mit Inkrafttreten des TVÖD sind die besonderen Anforderungen des BAT an das außerdienstliche Verhalten von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst an die Anforderungen privatwirtschaftlicher Arbeitsverhältnisse angeglichen. Insbesondere außerhalb des Dienstverhältnisses…

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