Titel: Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV
Behörde / Gericht:
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 22.12.2009
Gesetz: ARegV
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
10000212
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 119
Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat der Bundesnetzagentur im Dezember 2009 seine Auffassung zur bilanziellen Behandlung des Regulierungskontos gemäß § 5 ARegV mitgeteilt. Zuvor hatten Besprechungen zwischen den beiden Organisationen stattgefunden.
Danach sind auf dem Regulierungskonto gebuchte negative Beträge Verpflichtungen zur künftigen Entgeltabsenkung und daher nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB passivierungspflichtig. Soweit ein positiver Saldo auf dem Regulierungskonto besteht, entfällt jedoch der Ansatz einer Forderung mangels zum Bilanzstichtag realisierten…