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Titel: Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV
Behörde / Gericht: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 22.12.2009
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 10000212 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 119

Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat der Bundesnetzagentur im Dezember 2009 seine Auffassung zur bilanziellen Behandlung des Regulierungskontos gemäß § 5 ARegV mitgeteilt. Zuvor hatten Besprechungen zwischen den beiden Organisationen stattgefunden.

Danach sind auf dem Regulierungskonto gebuchte negative Beträge Verpflichtungen zur künftigen Entgeltabsenkung und daher nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB passivierungspflichtig. Soweit ein positiver Saldo auf dem Regulierungskonto besteht, entfällt jedoch der Ansatz einer Forderung mangels zum Bilanzstichtag realisierten…

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