Titel: In den Belastungsausgleich zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber einzubeziehende Strommengen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.12.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 35/09
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
10000209
ebenso Versorgungswirtschaft 04/2010, S. 101
In den Belastungsausgleich zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber einzubeziehende Strommengen
- Urteil des BGH 8. Zivilsenat vom 9.12.2009 - VIII ZR 35/09 -
Sachverhalt:
1. In den Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich des Belastungsausgleichs zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 14 Abs. 3 EEG 2004 ist nicht nur Strom einzubeziehen, der aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, sondern auch Strom, der außerhalb eines solchen Netzes erzeugt und an Letztverbraucher geliefert wird (Rn.14).
2. Von § 14 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4 EEG 2004…