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Titel: Verfassungsbeschwerde zu Mehrerlösabschöpfung vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 21.12.2009
Aktenzeichen: 1 BvR 2738/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 10000186 ebenso Versorgungswirtschaft 03/2010, S. 64

Verfassungsbeschwerde zu Mehrerlösabschöpfung vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen

- Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08 -

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil keine Verletzung von Grundrechten erfolgt ist. Damit ist die Abschöpfung der Mehrerlöse endgültig geklärt. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Juli 2005 trat das novellierte Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) in Kraft. Entgelte, die andere Stromanbieter für den Netzzugang zahlen müssen, bedürfen nunmehr nach § 23a Abs. 1 EnWG…

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